Sollten Sie bei der Erarbeitung oder Fortschreibung des Kooperationsplans mit Ihrer Fallmanagerin oder Ihrem Fallmanager uneinig sein und keine gemeinsame Lösung finden, kann Ihnen das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen.
Es wird eine Schlichtungsperson hinzugezogen, die versuchen wird, in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen und Ihrer Fallmanagerin oder Ihrem Fallmanager eine für beide Seiten einvernehmliche Lösung zu finden. Sie vermittelt bei Konflikten, in denen es um die Erstellung oder Weiterführung des Kooperationsplan geht.
Wenn Sie dazu Fragen haben oder ein Schlichtungsverfahren anstoßen möchten, wenden Sie sich bitte an:
Yasmin Schilling, Telefon: 06051 85 41090, Schlichtungsstelle-buergergeld@mkk.de